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Staatsvertrag über den Nationalpark Hunsrück-Hochwald

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Die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland haben einen länderübergreifenden Nationalpark ins Leben gerufen, um die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ und die „Waldstrategie 2020“ zu unterstützen. Diese Strategien zielen darauf ab, dass bis 2020 zehn Prozent der öffentlichen Waldfläche sich frei entwickeln und Wildnisgebiete entstehen. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald soll auch helfen, die Verpflichtungen Deutschlands aus dem „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ zu erfüllen, das den Eigenwert der biologischen Vielfalt anerkennt. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, Schutzgebiete einzurichten, um die biologische Vielfalt in ihrem Lebensraum zu erhalten. Das Ziel ist, den Anteil der Schutzgebiete weltweit von 12,7 Prozent auf 17 Prozent bis 2020 zu erhöhen. Der Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung des Nationalparks trat am 1. März 2015 in Kraft und schafft den 16. Nationalpark Deutschlands, der erstmals länderübergreifend ist. Beide Länder sind verpflichtet, eine einheitliche Nationalparkverwaltung zu etablieren, die durch ein gemeinsames Nationalparkamt koordiniert wird. Die rechtliche Grundlage bildet der ratifizierte Staatsvertrag, der in die jeweiligen Landesgesetze überführt wurde.

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Staatsvertrag über den Nationalpark Hunsrück-Hochwald, Ulrich Klein

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2015
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