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Regulierte Selbstregulierung im europäischen Chemikalienrecht

Eine Untersuchung der kontrollierten Eigenverantwortung für den Schutz der Umwelt unter der REACH-Verordnung

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Die REACH-Verordnung zielt auf die Bereitstellung stoffspezifischer Informationen und die Regulierung besonders besorgniserregender Stoffe ab. Hierzu hat sie den Unternehmen der chemischen Industrie die primäre Verantwortung für die Sicherheit von Stoffen übertragen. Die Zuständigkeit der Behörden beschränkt sich auf Überprüfungstätigkeiten und die Mitwirkung am hoheitlichen Risikomanagement für bestimmte gefährliche Stoffe. Durch diesen Paradigmenwechsel hat das Konzept der regulierten Selbstregulierung Einzug ins Chemikalienrecht gehalten. Heidi Stockhaus untersucht vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der REACH-Verordnung, inwiefern die Europäische Union und der Staat im Rahmen des Chemikalienrechts ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz der Umwelt gerecht werden. Im Vordergrund stehen dabei die einzelnen Mechanismen und Strukturen des auf regulierter Selbstregulierung basierenden Schutzkonzepts, das zugleich in den größeren Zusammenhang der Aufgabenverteilung zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren eingebettet wird.

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Regulierte Selbstregulierung im europäischen Chemikalienrecht, Heidi Stockhaus

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2015
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