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Versicherungsteuergesetz

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Im Jahr 2014 erreichte das Steueraufkommen der Versicherungssteuer in Deutschland rund 12 Milliarden Euro, was etwa 12% der gesamten Bundessteuern ausmacht. Die letzte umfassende Kommentierung des Versicherungssteuergesetzes stammt aus dem Jahr 1966 und berücksichtigt zahlreiche Rechtsänderungen vor der Einführung der Dienstleistungsfreiheit auf Unionsebene. Die Autoren haben nun eine aktuelle Aufarbeitung der Rechtsentwicklung im Bereich der Versicherungssteuer vorgenommen. Dabei wurde die umfassende Rechtsprechung sowie das zwischenzeitlich erschienene Schrifttum und die relevanten Verwaltungsanweisungen gründlich analysiert. Dies bietet Rechtsanwendern wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Versicherungsunternehmen ein wertvolles Arbeitsmittel, um sich in diesem Rechtsgebiet zurechtzufinden und Detailfragen nachzuschlagen. Der Kommentar erreicht sein Ziel, das Versicherungssteuerrecht umfassend und aktuell darzustellen. Zudem hat das Werk auch für die österreichische Beratungspraxis Bedeutung, da das österreichische VersStG weitgehend mit dem deutschen VersStG übereinstimmt. Das österreichische VersStG, das durch das Rechtsüberleitungsgesetz von 1937 Teil des österreichischen Rechts wurde, hat seine Wurzeln im deutschen VersStG. Ein Blick in die aktuelle Gesetzeslage zeigt, dass eine weitgehende Homogenität besteht, was die Anwendung des deutschen Werks auch für die österreichische Praxis empfehlenswert

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Versicherungsteuergesetz, Heiko Klaus Medert

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