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Zivilrechtliche Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem deutschen Corporate Governance Kodex und der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

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Im Jahr 2002 wurde das deutsche Aktienrecht durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ergänzt, um die Corporate Governance deutscher Gesellschaften zu verbessern. Die Empfehlungen, entwickelt von einer unabhängigen Expertenkommission, sind rechtlich nicht bindend, jedoch sind börsennotierte Aktiengesellschaften gemäß § 161 AktG verpflichtet, ihre Haltung zu diesen Empfehlungen zu erklären. Seit 2009 müssen zudem Abweichungen offengelegt werden, was den DCGK zu einem wichtigen Faktor für betroffene Gesellschaften macht und einen erheblichen Beratungsbedarf auslöst. Die Kombination aus freiwilligen Vorgaben des DCGK und der gesetzlichen Erklärungspflicht führt zu einem System, das im deutschen Gesellschaftsrecht neu ist und diverse Probleme aufwirft. Die Arbeit beleuchtet die Verbindung zwischen DCGK und § 161 AktG und untersucht mögliche Haftungsrisiken. Die Beurteilung dieser Risiken variiert in der Literatur. Der Verfasser stellt bestehende Ansätze vor und bietet eigene Lösungen für die Herausforderungen des Regelungssystems an, wobei er sowohl mögliche Ansprüche gegen Aktiengesellschaften als auch die Haftung ihrer Organe analysiert. Er schätzt die bestehenden Haftungsrisiken als gering ein, insbesondere da die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung nicht auf fehlerhafte Entsprechenserklärungen anwendbar ist. Der Verfasser verneint die Notwendigkeit weitergehender Regeln oder einer verschärften Haftung, da keine g

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Zivilrechtliche Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem deutschen Corporate Governance Kodex und der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz, Thomas Kerstan

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2015
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