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Die strafrechtliche Haftung des Immobilienverwalters

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Die strafrechtliche Relevanz eines Handelns beginnt oft bereits bei fahrlässigem Verhalten, ohne dass krimineller Vorsatz erforderlich ist. Diese Abhandlung zeigt auf, wie Immobilienverwalter durch Unachtsamkeit in ihrer täglichen Praxis die nötige Sorgfalt verfehlen können, was zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Problemen führt. Immobilienverwalter sollten sich bewusst sein, dass ihre Tätigkeiten zunehmend im Fokus von Ermittlungsbehörden stehen. Dies ist nicht auf eine gestiegene kriminelle Energie in diesem Berufsstand zurückzuführen, sondern auf die gestiegene Sensibilität der Behörden und die gesunkenen Hemmschwellen, Vorfälle zur Kenntnis zu bringen. Diese veränderte Situation erfordert eine Anpassung der Immobilienverwalter, da strafrechtliche Verfolgungen nicht nur die eigene Reputation schädigen, sondern auch wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen. Ein Verwalter muss seinen Auftraggebern mitteilen, wenn gegen ihn Anklage erhoben wird; das Abwarten einer Verurteilung ist nicht zulässig. Unterlässt er dies, kann dies zur Enthebung seines Amtes oder zur Kündigung des Dienstvertrags führen. Zudem deckt die Haftpflichtversicherung des Verwalters häufig nicht die strafrechtlichen Aspekte seiner Tätigkeit ab. Daher ist es für Immobilienverwalter ratsam, ein Problembewusstsein zu entwickeln und strafrechtlich relevante Vorgänge zu vermeiden.

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Die strafrechtliche Haftung des Immobilienverwalters, Sascha Lambert

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Année de publication
2015
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