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25 Jahre Individualpädagogik

Von der Heimerziehung zu individualpädagogischen Betreuungsformen 1990/91-2015

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Der Beitrag skizziert historische Entwicklungslinien der Individualpädagogik mit ihren Arbeitsschwerpunkten: weg von der noch heftig umstrittenen Heimerziehung Mitte der 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts in West-Deutschland, hin zu einer neuen, sich ständig optimierenden, individualpädagogischen Praxis stationärer und ambulanter „Projekte“, die in der „wiederentdeckten“ Erlebnispädagogik der 1920er-Jahre wurzelte. Diese Praxis eilte der zugehörigen sozialpädagogischen Theorie teilweise voraus. Als Sozialpädagoge betrat man zur Zeit des damaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) noch eine rechtliche „Grauzone“, wenn man als freier Träger erlebnispädagogische Maßnahmen, besonders im Ausland, vor 1990/1991 durchführte, da das JWG solche Maßnahmen nicht vorsah. Erst mit der rechtlichen Verankerung des individuellen Leistungsanspruchs für ein(en) schwer belastetes/n Kind/Jugendlichen nach dem neuen SGB VIII (ab 01.01.1991) wurden solche „Pionierleistungen“ alternativer Pädagogik faktisch legalisiert (besonders über die §§ 27, 34, 35, 36). Die neuen, sich weiter entwickelnden Alternativen individualpädagogischer Praxis - jetzt im gesamtdeutschen Kontext - mussten sich im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte zum Teil heftiger, teilweise polemischer Fachkritik stellen, ebenso internen Diskussionen mit der Erlebnispädagogik, einschneidenden gesetzlichen Änderungen und Reformen entlang den Möglichkeiten und Grenzen des SGBVIII. Hinzu kamen neue Dienstleistungsanforderungen, neue pädagogischen Herausforderungen. Dem entsprechend musste sie sich ständig flexibel, effektiv weiterentwickeln und ausdifferenzieren – bis heute. –

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25 Jahre Individualpädagogik, Friedhelm Güntert

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2016
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