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Der Betriebsstättenbegriff ist im nationalen und internationalen Steuerrecht von zentraler Bedeutung und wurde bereits ausführlich untersucht. Im Europäischen Recht erscheint der Begriff lediglich in einigen Richtlinien, doch bisher haben Wissenschaft und Rechtsprechung diesen kaum behandelt. Dies ist bemerkenswert, da das Europäische Recht im Bereich der direkten Steuern an Bedeutung gewinnt. Die Arbeit konzentriert sich auf den Betriebsstättenbegriff im Unionsrecht, wobei die Annäherung über die europäischen Grundfreiheiten erfolgt. Zunächst wird die Bedeutung des Begriffs und des Betriebsstättenprinzips erläutert, einschließlich der Äquivalenztheorie sowie der Probleme der Doppelbesteuerung und weißen Einkünfte. Der erste Teil thematisiert die Ähnlichkeit zwischen dem sekundärrechtlichen Betriebsstättenbegriff und dem primärrechtlichen Zweigniederlassungsbegriff aus Art. 49 AEUV. Es folgt eine Analyse der Tatbestandsmerkmale des primärrechtlichen Zweigniederlassungsbegriffs. Der zweite Teil behandelt die Betriebsstättenbegriffe in den europäischen Richtlinien, einschließlich ihrer Geschichte und Zielrichtungen, und stellt die Frage nach einem „Einheitsbegriff der Betriebsstätte“ im Sekundärrecht. Im dritten Teil erfolgt ein Vergleich zwischen primärrechtlichem Zweigniederlassungsbegriff und sekundärrechtlichem Betriebsstättenbegriff, wobei auch das Verhältnis zu nationalem Recht und Abkommensrecht betrachtet wird. Der Teil
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Der europäische Betriebsstättenbegriff, Daniel Müller
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