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Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern

Der Normadressat des § 130 OWiG im Unternehmensverbund unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Sachverhalte

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Dem Ordnungswidrigkeitenrecht kommt bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung zu. § 130 OWiG regelt, dass Unternehmensinhaber für eine angemessene Aufsicht sorgen müssen, um Pflichtverstöße zu verhindern, wobei bei Zuwiderhandlung hohe Geldbußen drohen. Eine zentrale Frage ist, an wen diese Aufsichtspflichten innerhalb von Konzernen gerichtet sind. Die Klärung, ob diese Aufgaben den einzelnen Konzernunternehmen oder der Konzernobergesellschaft obliegen, ist entscheidend für die Bußgeldpraxis. Im Fokus steht die Bestimmung des Normadressatenkreises des § 130 OWiG im Kontext von Konzernsachverhalten. Eng verknüpfte Normen, wie §§ 9, 30 OWiG, bieten Anknüpfungspunkte für die Sanktionierung von Aufsichtspflichtverstößen durch Konzernobergesellschaften. Auch strafrechtliche Aspekte, insbesondere zur Garantenpflicht im Kontext unechter Unterlassungsdelikte, werden betrachtet. Die Untersuchung betritt Neuland, indem sie internationale Konzernverbindungen einbezieht und die Anwendbarkeit des § 130 OWiG auf die Verantwortung inländischer Konzernobergesellschaften für Pflichtverletzungen ausländischer Tochtergesellschaften prüft. Zudem wird erörtert, ob deutsche Behörden Bußgelder gegen ausländische Konzernobergesellschaften verhängen können, wenn inländische Tochtergesellschaften Pflichtverletzungen begehen. Die Problematik der Doppelbestrafung wird ebenfalls thematisiert.

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Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern, Andreas Minkoff

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2016
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