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Täterschaft und Teilnahme im deutschen und türkischen Strafrecht

– Eine rechtsvergleichende Untersuchung –

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Das türkische Strafgesetzbuch von 2004 brachte zahlreiche Neuerungen im Strafrecht, wobei das deutsche StGB als Vorbild diente, insbesondere im Bereich der Beteiligung. Die Arbeit untersucht die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Beteiligungssysteme des deutschen und türkischen Strafrechts. Der Autor beantwortet zunächst, welches Beteiligungssystem von beiden Gesetzgebern angenommen wird und stellt die unterschiedlichen Systeme in ihren Grundzügen dar. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das türkische StGB, ähnlich dem deutschen, einen restriktiven Täterbegriff und ein dualistisches Beteiligungssystem verfolgt. Zudem wird herausgearbeitet, wie die Beteiligungsformen bei Begehungs- und unechten Unterlassungsdelikten in beiden Rechtsordnungen abgegrenzt werden. Im weiteren Verlauf analysiert der Autor die gesetzlichen Erscheinungsformen der Täterschaft und Teilnahme, indem er jede Beteiligungsform zunächst nach deutschem Recht darlegt und dann mit dem türkischen Recht vergleicht. Nach eingehender Analyse der Vorschriften, Rechtsprechungen und Lehren beider Systeme stellt er fest, dass die Beteiligungsfiguren des türkischen StGB den deutschen ähnlich sind. Abschließend erörtert er Streitpunkte bezüglich der Beteiligung, wie die Berücksichtigung besonderer Eigenschaften beim Täter oder Teilnehmer, den Rücktritt von der Beteiligung und die strafrechtliche Verantwortung des agent provocateur.

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Täterschaft und Teilnahme im deutschen und türkischen Strafrecht, H. Sefa Eryıldız

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2016
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