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Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer über seine Eingliederung in den Betriebsablauf und die damit verbundene Verantwortung zu informieren. Dies umfasst die schriftliche Festlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie eine kurze Charakterisierung der Tätigkeit. Zudem muss der Arbeitgeber über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Abwehrmaßnahmen aufklären. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten droht Haftung, und der unzureichend informierte Arbeitnehmer kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Arbeitgeber sollten über Sicherheitsverantwortung und Betriebsorganisation aufklären, um Haftung und den Verlust von Rechtspositionen zu vermeiden und um den Mitarbeitern zu helfen, verantwortungsvoll zu handeln. Mitarbeiter sollten diese Aufklärung einfordern. Jede Führungskraft muss ihren Bereich sicherheitsgerecht organisieren, wobei spezielle Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, alles Mögliche zu tun, um andere nicht zu schädigen. Der Umfang dieser Pflicht ist oft schwer zu bestimmen und wird erst im konkreten Haftungsfall klar. Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern eine verantwortungsvolle Abwägung von Sicherheitsinteressen und Wirtschaftlichkeit. Die Entscheidung, was als ausreichend gilt, ist komplex und erfordert verantwortungsvolles Handeln. Der erste Schritt im Umgang mit Unsicherheit ist das Verständnis, dass der Gesetzgeber nicht immer klare Vo
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Sicherheitsverantwortung, Thomas Wilrich
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- 2016
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