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Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

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Die Diskussion über den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK dauert seit über 40 Jahren an. Im April 2013 wurde nach langen Verhandlungen ein Beitrittsübereinkommen zwischen der Union und dem Europarat ausgehandelt. Allerdings änderten sich die Vorzeichen am 18. Dezember 2014 mit dem Gutachten 2/13 des EuGH, das den Beitrittsambitionen der Union erneut entgegenstand und Befürchtungen eines endgültigen Stillstands aufwarf. Die Veröffentlichung beleuchtet verschiedene Aspekte des EU-Beitritts zur EMRK, beginnend mit einem Überblick über die gesamteuropäische Grundrechtsarchitektur. Der Autor analysiert die wichtigsten Gründe für einen Beitritt sowie die relevanten Rechtsgrundlagen und Vorgaben der EU und der EMRK. Zudem werden die in den vorläufigen Beitrittsinstrumenten ausgehandelten Kompromisse dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Analyse des Gutachtens 2/13 und den darin geäußerten Kritikpunkten des EuGH, der seine ablehnende Haltung hauptsächlich auf die Verletzung verfassungsrechtlicher Grundprinzipien der Union stützt. Diese Inkompatibilitäten erschweren eine Neuverhandlung des Beitrittsübereinkommens erheblich. Ein weiteres Problem ist, dass der EuGH keine klaren Lösungsansätze bietet, die als Grundlage für ein zukünftiges Beitrittskonzept dienen könnten.

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Der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Florian Hupfauf

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2016
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