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Das Ende eines Aufbruchs. Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft nach 1933

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Am 25. Juni 1930 berichteten mehrere Berliner Zeitungen, dass Frida Spitzer als Richterin eine Strafkammer in Berlin-Moabit geleitet hatte. Dies war für die damalige Zeit ungewöhnlich, da sie zu den wenigen Juristinnen in Deutschland gehörte. Erst seit 1922 war es Frauen möglich, einen juristischen Vollberuf zu ergreifen, und insbesondere Frauen jüdischer Herkunft wollten ihren Beitrag zur Rechtsentwicklung leisten. Frida Spitzer war Teil dieser Gruppe, die trotz Widerständen in Gerichten, Ämtern und Kanzleien Fuß fasste und damit zur Avantgarde der Juristinnen wurde. Die vorliegende Studie untersucht die Ausgrenzungsmechanismen, denen diese Juristinnen nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten als Jüdinnen und Frauen ausgesetzt waren. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden 87 Biografien jüdischer Juristinnen analysiert. Viele von ihnen wurden zu Verfolgten, deren Lebensweg oft in Konzentrationslagern endete. Die Überlebenden flohen in der Regel, konnten jedoch ihre Kenntnisse des deutschen Rechts im Ausland kaum nutzen. Ihr Vertrauen in ein funktionierendes Rechtssystem zeigte sich darin, dass viele erneut Rechtswissenschaften studierten. Die Biografien geben Einblick in die schwierigen Umstände, unter denen diese Juristinnen versuchten, sich zu behaupten.

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Das Ende eines Aufbruchs. Jüdische Juristinnen und Juristinnen jüdischer Herkunft nach 1933, Simone Ladwig Winters

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2016
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