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Art. 727-731a OR

Die Aktiengesellschaft Revisionsstelle

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Am 1. Januar 2008 sind die Änderungen der obligationenrechtlichen Bestimmungen zur Revision in Kraft getreten. Inzwischen haben bereits wieder zahlreiche Änderungen stattgefunden wie die Erhöhung der Schwellenwerte für die ordentliche Revision, das neue Rechnungslegungsrecht sowie zahlreiche Änderungen im Revisionsaufsichtsgesetz (RAG). Im vorliegenden Kommentar werden die Art. 727 bis 731a OR erläutert. Weiter werden die zahlreichen Selbstregulierungsvorschriften dargestellt. So spielen die auf Vorgaben des internationalen Berufsverbands basierenden Schweizer Prüfungsstandards für die Tätigkeit und das Vorgehen der Revisionsstellen bei der ordentlichen Revision eine sehr wichtige Rolle. Zudem wird auch der Standard zur eingeschränkten Revision ausführlich thematisiert. Neben den schweizerischen Regelungen werden auch die europäischen Bestimmungen dargestellt.

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Art. 727-731a OR, Reto Eberle

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2016
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