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Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden

Zugleich ein Beitrag zur Repräsentantenhaftung

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Die juristische Person ist von zentraler Relevanz im Wirtschaftsleben und liefert immer wieder Stoff für wissenschaftliche Diskussionen. Aktuell stehen Fragen zur Zurechnung von Mitarbeiterverhalten im Zivilrecht und im neuen Geldbußverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz im Fokus. Die zentrale Problemstellung in der Straf- und Zivilrechtswissenschaft lautet: In welchem Umfang kann das Verhalten qualifizierter Mitarbeiter dem Verband zugerechnet werden? Das Werk bietet eine Übersicht über dogmatische Grundlagen sowie Haftungs- und Verantwortlichkeitsvoraussetzungen. Es klärt die wechselseitigen Abhängigkeiten beider Rechtsgebiete. Ein gewisser Gleichklang zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist für die juristische Praxis hinsichtlich der Privatbeteiligung im Verbandsprozess unverzichtbar. Die zivilrechtliche Repräsentantenhaftung wurde ursprünglich für juristische Personen entwickelt, wird jedoch mittlerweile auch für natürliche Personen anerkannt. Anhand der teleologischen Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen (§§ 337 und 1315 ABGB) werden neue Kriterien für den Anwendungsbereich der Repräsentantenhaftung als allgemeines Zurechnungsprinzip definiert.

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Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden, Bernadette Hemetsberger

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2016
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