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Ehevertragliche Vereinbarungen blieben lange Zeit von einer umfassenden Inhaltskontrolle unberührt, bis das Bundesverfassungsgericht dies änderte. Daraufhin entwickelte der Bundesgerichtshof Leitlinien zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen, wobei die Kernbereichslehre zentral ist. Das eheliche Güterrecht und der Pflichtteilsverzicht blieben jedoch weitgehend unberührt, obwohl sie oft die wirtschaftlich bedeutendsten Rechte bei der Beendigung einer Ehe durch Scheidung oder Tod darstellen. Daher ist es nicht überraschend, dass diese Rechtsinstitute zunehmend im wissenschaftlichen Fokus stehen. Die Arbeit untersucht die Grenzen des Verzichts auf das Pflichtteilsrecht, das auf die Versorgung des Ehegatten abzielt, basierend auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. Zudem wird der verfassungsrechtliche Schutz einer indisponiblen güterrechtlichen Teilhabe thematisiert. Diese Teilhabe bezieht sich auf das Recht auf grundsätzliche Mitwirkung an einem Vermögensaufbau, der nicht bereits zu Beginn der Ehe festgelegt war, sondern auf einem unvorhersehbaren, schicksalhaften Weg beruht.
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Eheliche Vermögensausgestaltung im Korsett des Grundgesetzes., Johannes Burkhardt
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- 2016
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