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Der Einsatz von Bodycams zur polizeilichen Gefahrenabwehr

rechtliche Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel des rheinland-pfälzischen Pilotprojekts

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Bodycams, also kleine, am Körper von Polizeibeamten getragene Kamerasysteme haben derzeit „Hochkonjunktur“. Neben der Bundespolizei haben auch die Polizeibehörden der meisten Bundesländer mittlerweile den Einsatz von Bodycams zur Abschreckung potenzieller Gewalttäter geprüft. In einzelnen Ländern wurden sogar schon neue polizeigesetzliche Ermächtigungsgrundlagen hierfür geschaffen. Allerdings ist die rechtswissenschaftliche Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Bodycams zur polizeilichen Gefahrenabwehr noch längst nicht abgeschlossen. Als besonders neuralgische Punkte erweisen sich in diesem Zusammenhang das sog. Prerecording und der Einsatz innerhalb von Wohnungen. Vor diesem Hintergrund widmet sich die vorliegende Studie auch solchen grundlegenden Fragen am Beispiel des rheinland-pfälzischen Pilotprojekts. Sie unterbreitet zudem konkrete Vorschläge für eine verfassungskonforme Ausgestaltung bereichsspezifischer Eingriffsermächtigungen zum Bodycam-Einsatz in Bund und Ländern. Dabei zeigt sich, dass unter dem Eindruck der aktuellen Sicherheitsdebatte einige gesetzgeberische Initiativen aus jüngster Zeit über den Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgegangen sind.

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Der Einsatz von Bodycams zur polizeilichen Gefahrenabwehr, Mark A. Zöller

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2017
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