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Mixed Martial Arts (MMA) ist eine moderne Form des Vollkontaktkampfsports, bei dem Profisportler/-innen in einem Ring oder Käfig gegeneinander antreten und versuchen, den Gegner mit verschiedenen Techniken kampfunfähig zu machen. Die Ultimate Fighting Championship (UFC) ist die größte MMA-Organisation und veranstaltet seit 1993 zahlreiche Events weltweit. Die martialische Atmosphäre und das scheinbar regellose Kampfgeschehen, bei dem auch am Boden gekämpft wird, führen dazu, dass der Sport oft als archaischer Gladiatorenkampf wahrgenommen wird. Paul Thomas Thal untersucht in seiner Dissertation die Strafbarkeit solcher Kämpfe und bezieht nicht nur das deutsche Strafrecht, sondern auch den amerikanischen Model Penal Code (MPC) in seine Betrachtungen ein. Er beleuchtet das Phänomen des kulturbezogenen Rechtsvergleichs und legt besonderen Wert auf die Sittenwidrigkeit der Tat im Rahmen des § 228 StGB und Art. 2.11 MPC. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob MMA-Kämpfe aufgrund ihrer Gefährlichkeit gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen und inwieweit der Sittenwidrigkeitsbegriff in seiner aktuellen Auslegung durch Rechtsprechung und Literatur für eine sachgerechte juristische Aufarbeitung dieser Kampfsportformen geeignet ist.
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Körperverletzung, Einwilligung und Sittenwidrigkeit im deutschen und amerikanischen Strafrecht am Beispiel von Mixed Martial Arts, Paul Thomas Thal
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- 2017
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