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Ursprünglich durch essentielle Gemeinsamkeiten geprägt, begann sich das Verwaltungsstrafrecht während der konstitutionellen Monarchie zu verselbständigen. Ein deutliches Zeichen dieser Autonomisierung war die Schaffung eines eigenständigen Verwaltungsstrafgesetzes zu Beginn der Ersten Republik. In jüngerer Zeit hat jedoch die fortschreitende Europäisierung und Globalisierung, insbesondere durch die Delegation der Grundrechtslegislative an supranationale Organe wie den Europarat und die Europäische Union, eine Gegenströmung ausgelöst. Diese erschwert die Aufrechterhaltung spezifischer Merkmale des Verwaltungsstrafrechts, wie das Kumulationsprinzip, hohe Geldstrafdrohungen, Beweislastumkehr bei Ordnungswidrigkeiten und das Inquisitionsprinzip. Die Europäischen Gerichtshöfe fordern zunehmend die volle Geltung der Gewährleistungen der EMRK und der EGRC, selbst in vermeintlichen Bagatellbereichen. Ziel dieser Untersuchung ist es, durch eine Angleichung an das Justizstrafrecht Möglichkeiten aufzuzeigen, um eine harmonische Vereinbarkeit beider Teilbereiche zu erreichen. Dies soll nicht nur zu einer Verbesserung des rechtsstaatlichen Standards des Verwaltungsstrafrechts führen, sondern auch dessen bessere Übereinstimmung mit europarechtlichen Anforderungen fördern.
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Die Trennung zwischen Justiz- und Verwaltungsstrafrecht aus national- und europarechtlichem Blickwinkel, Alfred Grof
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- 2017
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- 14,74 €
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