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Um ein optimales Umfeld für die grenzüberschreitende Tätigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen in Europa zu schaffen, soll eine neue europäische Gesellschaftsform entstehen. Die Verfasserin untersucht das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) mit Fokus auf den Minderheitenschutz, insbesondere der „deutschen SPE“. Dabei werden auch Anknüpfungspunkte zur Societas Unius Personae (SUP) erläutert. Nach einer Einführung in die Normenpyramide des letzten SPE-Verordnungsentwurfs werden die Organisationsverfassung, die Vorschriften zur Beschlussfassung, die Informationsrechte, formellen Minderheitenrechte, Vermögensrechte und Klagerechte hinsichtlich des Minderheitenschutzes analysiert. Zudem wird der Schutz von Minderheitsgesellschaftern in einer konzernierten SPE sowie bei Umwandlungen, Sitzverlegungen und Gesellschafterwechseln betrachtet. Die Verfasserin legt die Schablone des deutschen GmbH-Rechts an und untersucht dessen Anwendbarkeit auf die deutsche SPE. Sie identifiziert die beweglichen Schranken der Verbandsmacht und stellt fest, dass der Minderheitenschutz im SPE-Verordnungsentwurf weniger umfassend ist als im GmbH-Recht, besonders bei Informationsrechten und formellen Minderheitenrechten. Daher empfiehlt sie, die Interessen der SPE-Minderheitsgesellschafter durch zusätzliche Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu sichern und unterbreitet entsprechende Vorschläge.
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Minderheitenschutz in der Europäischen Privatgesellschaft, Wiebke Pohl
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- 2018
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