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Das Bauleitplanungsrecht in Bulgarien

Problemlagen und Konflikte im Lichte unionsrechtlicher Anforderungen

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Die Untersuchung analysiert die rechtlichen Anforderungen an bulgarische Bauleitpläne sowie deren Probleme und Defizite. Dabei wird das deutsche Baurecht als Vermittler zwischen bulgarischen und EU-rechtlichen Normen herangezogen. Diese Analyse ist sowohl von wissenschaftlichem als auch praktischem Interesse, insbesondere hinsichtlich Investitionen in Bulgarien. Im Mittelpunkt steht das 2001 in Kraft getretene öffentlich-rechtliche Gesetz über territoriale Entwicklung, das in einer Phase des Übergangs von einer Plan- zu einer Marktwirtschaft entstand. Nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union im Jahr 2007 begann eine neue Phase der Anpassung an EU-Werte. Die deutsche Rechtsordnung, geprägt von Tradition in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, dient als Vorbild für die neuen Mitgliedstaaten des ehemaligen Ostblocks. Die Studie identifiziert Schwächen im bulgarischen Baurecht, insbesondere in Bezug auf objektive Plankriterien, die Zweistufigkeit der Bauleitpläne und das fehlende Abwägungsgebot. Auch die Umsetzung der Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung sowie naturschutzrechtliche Vorgaben werden kritisiert. Durch den Vergleich mit deutschen Rechtsinstrumenten und deren Rechtsprechung werden Lösungsansätze für die Optimierung des bulgarischen städtebaulichen Planungssystems entwickelt, um dessen Konformität mit dem EU-Recht zu gewährleisten. Ziel ist es, zur Rechtsintegration der städtebaulichen Planung in der

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Das Bauleitplanungsrecht in Bulgarien, Mariya Tosev

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2019
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