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No lessons from the intersexed?

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Etwa 1,7 % der Weltbevölkerung wird mit Geschlechtsmerkmalen, Chromosomen oder Hormonen geboren, die nicht mit gesellschaftlichen Vorstellungen eines „rein weiblichen“ oder „rein männlichen“ Körpers übereinstimmen. Diese Varianten der Geschlechtsentwicklung werden auch als „Intergeschlechtlichkeit“ bezeichnet. In den letzten Jahrzehnten haben intergeschlechtliche Menschen die Öffentlichkeit verstärkt auf ihre Situation, den unzureichenden rechtlichen Schutz und die mangelnde rechtliche Anerkennung als Intergeschlechtliche aufmerksam gemacht. Dies hat wichtige Veränderungen im juristischen Diskurs angestoßen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht und der österreichische Verfassungsgerichtshof haben festgestellt, dass die Geschlechtsidentität intergeschlechtlicher Menschen rechtliche Anerkennung erfahren muss. Damit zusammenhängende Rechtsfragen werden nun zunehmend unter den Gesichtspunkten des Menschenrechtsschutzes und des Antidiskriminierungsrechts verhandelt. Die Beiträge des vorliegenden Bandes setzen sich aus interdisziplinärer Perspektive mit diesen Entwicklungen auseinander und beleuchten juristische, (medizin-)historische, soziologische, biologische, medizinische und aktivistische Aspekte des Themas Intergeschlechtlichkeit.

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No lessons from the intersexed?, Elisabeth Greif

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2019
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