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Die österreichische archäologische Denkmalpflege steht vor einer schweren Krise. Das seit 1923 nur geringfügig novellierte Denkmalschutzgesetz (DMSG) ist stark veraltet und erfüllt nicht mehr die modernen Anforderungen der Denkmalpflege und Wissenschaft. Das Gesetz, das auf dem traditionellen Schutzlistenprinzip basiert, umfasst im Bereich der archäologischen Denkmalpflege lediglich eine Meldepflicht für Zufallsfunde und kurzfristige Arbeitseinstellungen bei der Entdeckung von „Bodendenkmalen“. In der damaligen Zeit war dies sinnvoll, da Baugruben meist manuell ausgehoben wurden und archäologische Denkmale leicht auffielen. Heute hingegen sind Bau-, Land- und Forstwirtschaft stark mechanisiert, wodurch Zufallsfunde kaum mehr vorkommen, da Arbeiter archäologische Denkmale oft nicht bemerken. Daher ist ein präventiver archäologischer Denkmalschutz notwendig, bei dem vor bodenverändernden Arbeiten nach archäologischen Überresten gesucht und diese gegebenenfalls wissenschaftlich erforscht werden. Das DMSG und dessen Auslegung durch das Bundesdenkmalamt behindern jedoch diese moderne Form der Denkmalpflege erheblich. Stattdessen strebt die Behörde einen umfassenden Denkmalschutz an, der dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers widerspricht und somit rechtswidrig ist.
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Archäologische Denkmalpflege, Sonderband/Rechtswidrige Denkmalpflege?, Raimund Karl
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- 2019
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