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Der Geltungsbereich und die inhaltliche Ausgestaltung des Asset-Stripping-Verbots in § 292 KAGB sowie seine Anwendung auf Private Equity-Fonds

Eine Analyse im Licht der AIFM-Richtlinie

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Der Verfasser untersucht den Geltungsbereich und die Anwendung des Asset-Stripping-Verbots auf Private Equity-Fonds im Kontext des KAGBs und der AIFM-Richtlinie. Zunächst wird der Regelungsrahmen vor Erlass der AIFM-Richtlinie und des KAGBs skizziert. Anschließend werden relevante Vorschriften der AIFM-Richtlinie und des KAGBs hinsichtlich geschlossener Spezial-Alternative-Investmentfonds, insbesondere in der Asset-Klasse Private Equity, analysiert. Der Begriff Private Equity wird definiert, und die verschiedenen Finanzierungsphasen sowie die gesellschaftsrechtliche Struktur eines Private Equity-Fonds werden dargestellt. Der Verfasser untersucht den Anwendungsbereich des Asset-Stripping-Verbots, differenziert zwischen geschlossenen und offenen Alternativen-Investmentfonds und beschreibt die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zudem werden normierte und nicht normierte Ausnahmen sowie spezielle Vorschriften behandelt. Die Untersuchung des Regelungsgehalts des Verbots umfasst den pflichtenbegründenden Kontrollerwerb und die Merkmale nicht börsennotierter Unternehmen. Es werden auch KMU-Ausnahmen und die zeitliche Geltungsdauer kritisch betrachtet. Der Verfasser erläutert die durch § 292 KAGB untersagten Maßnahmen, insbesondere Ausschüttungen, und beleuchtet Divergenzen zwischen aufsichtsrechtlichen Regelungen und materiellem Gesellschaftsrecht. Die Verhaltenspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft werden analysiert, gefolgt von

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Der Geltungsbereich und die inhaltliche Ausgestaltung des Asset-Stripping-Verbots in § 292 KAGB sowie seine Anwendung auf Private Equity-Fonds, Maximilian Schröter

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2019
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