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Individualität und Institutionalität :100 Jahre staatskirchenrechtliche Regelungen der Weimarer Reichsverfassung

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Im Jahre 2019 wurden die bis heute fortgeltenden staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung hundert Jahre alt. Zentrale Inhalte dieser Vorschriften bilden das Verbot der Staatskirche, die Verburgung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften und die Gewahr des Korperschaftsstatus. Die Ubernahme dieser institutionellen Regelungen durch das Grundgesetz jahrte sich 2019 ebenso zum siebzigsten Mal wie die Intensivierung des grundrechtlichen Schutzes der Glaubensfreiheit durch Art. 4 GG. Dies war den 54. "Essener Gesprachen zum Thema Staat und Kirche" Anlass, in ihren hier dokumentierten Vortragen zunachst dem Entstehen wie auch dem zeitgenossischen Verstandnis der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung nachzuspuren. Vor dem so entfalteten Hintergrund wurde hernach die Entwicklung des Verhaltnisses von Staat und Religion unter der Geltung des Grundgesetzes nachgezeichnet, um auf dieser Grundlage die Charakteristika wie auch die Zukunftsfahigkeit der staatskirchenrechtlichen Bestimmungen zu erortern. Abgerundet wurde die Tagung schliealich durch einen Blick auf die Auswirkungen des deutschen Staatskirchenrechts auf auslandische Rechtsordnungen, insbesondere auf die Ausgestaltung des Verhaltnisses von Staat und Religion in Spanien.

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Individualität und Institutionalität :100 Jahre staatskirchenrechtliche Regelungen der Weimarer Reichsverfassung, Jürgen Kampmann

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2019
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