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LkSG

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

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Das LkSG verpflichtet Unternehmen, international anerkannte Menschenrechte zu achten, insbesondere in Bezug auf Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, angemessene Löhne, das Recht auf gewerkschaftliche Bildung sowie den Zugang zu Nahrung und Wasser. Ziel ist es, Menschenrechte zu stärken und gleichzeitig den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung zu tragen. Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Risikomanagement von Lieferketten fest und gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die Anforderungen orientieren sich am internationalen Sorgfaltsstandard der VN-Leitprinzipien. Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle erhält umfassende Befugnisse, um die Einhaltung zu überwachen, einschließlich der Möglichkeit, Geschäftsräume zu betreten und Informationen einzufordern. Zu den Sorgfaltspflichten gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, die Durchführung von Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen bei Rechtsverstößen, ein Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtspflichten. Zielgruppen sind Unternehmen, Behörden, Rechtsanwaltschaft und Justiz.

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LkSG, Holger Fleischer

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2023
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