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Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht

§§ 80 bis 88 BGB und StiftRG

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Am 1.7.2023 trat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft, das die größte Reform des Bundesstiftungsrechts darstellt. Diese Reform wird durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026 ergänzt. Die Neuregelungen führen zu grundlegenden Änderungen im Stiftungsrecht, das nun im BGB abschließend für rechtsfähige Stiftungen geregelt ist, während die Landesstiftungsgesetze hauptsächlich die Stiftungsaufsicht betreffen. Der Bochumer Kommentar bietet eine tiefgehende Erläuterung des novellierten Stiftungsrechts und ist aufgrund seines wissenschaftlichen Fundaments eine zentrale Ressource für die praktische Anwendung. Schwerpunkte des Kommentars sind die relevanten Fragen für die Stiftungspraxis, darunter Aspekte zu Name, Sitz und Vermögen der Stiftungen, Haftungsregelungen, Erleichterungen für Satzungsänderungen, Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in Verbrauchsstiftungen sowie erweiterte Möglichkeiten für Fusionen und Gesamtrechtsnachfolge. Das Herausgeberteam, bestehend aus renommierten Experten im Stiftungsrecht, leitet das „Zentrum für Stiftungsrecht“ an der Ruhr-Universität Bochum. Die Autorinnen und Autoren zeichnen sich durch umfangreiche Erfahrung und Fachwissen aus, was die Qualität und Relevanz des Kommentars unterstreicht.

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Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht, Bernd Andrick

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2023
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