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Theorie des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes

Ein systemtheoretischer Ansatz

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»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« – so heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach klassischem Verständnis wird damit vom Recht und seinen Akteuren verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch was ist dieses Gleiche bzw. Ungleiche, an dem sich die Gleich-/Ungleichbehandlung zu orientieren hat? Hans von Gleichenstein geht der Frage mit den Mitteln der Systemtheorie Niklas Luhmanns nach. Er zeigt, dass Gleichheit vom Recht selbst nicht adäquat begriffen werden kann. Sie gibt diesem vielmehr auf, sich vorrangig an außerrechtlichen Sozialsystemen auszurichten. Erst dadurch wird aus einem arbiträren Spiel mit Worten ein gehaltvolles Kriterium in Entscheidungsbegründungen, Gesetzestexten sowie bei deren verfassungsgerichtlicher Überprüfung. Gleichbehandlung verlangt dann, wie die Studie auch an Beispielen aus der Dogmatik und der Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts plausibilisiert, die Respektierung der Grenzen anderer vom Recht zu regulierender Sozialsysteme und die gleiche Chance aller Individuen auf unbeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Funktionssystemen.

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Theorie des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes, Hans von Gleichenstein

Langue
Année de publication
2023
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Titre
Theorie des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
Sous-titre
Ein systemtheoretischer Ansatz
Langue
Allemand
Éditeur
Velbrück
Publié
2023
ISBN10
3958323383
ISBN13
9783958323384
Séries
Description
»Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« – so heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach klassischem Verständnis wird damit vom Recht und seinen Akteuren verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Doch was ist dieses Gleiche bzw. Ungleiche, an dem sich die Gleich-/Ungleichbehandlung zu orientieren hat? Hans von Gleichenstein geht der Frage mit den Mitteln der Systemtheorie Niklas Luhmanns nach. Er zeigt, dass Gleichheit vom Recht selbst nicht adäquat begriffen werden kann. Sie gibt diesem vielmehr auf, sich vorrangig an außerrechtlichen Sozialsystemen auszurichten. Erst dadurch wird aus einem arbiträren Spiel mit Worten ein gehaltvolles Kriterium in Entscheidungsbegründungen, Gesetzestexten sowie bei deren verfassungsgerichtlicher Überprüfung. Gleichbehandlung verlangt dann, wie die Studie auch an Beispielen aus der Dogmatik und der Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts plausibilisiert, die Respektierung der Grenzen anderer vom Recht zu regulierender Sozialsysteme und die gleiche Chance aller Individuen auf unbeschränkte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Funktionssystemen.