Über die Rechtsnatur der Europäischen Union wird seit langem politisch und wissenschaftlich gestritten; bis heute besteht insoweit kein Konsens. Zahlreiche, sich teils diametral entgegenstehende Konzepte wurden entwickelt, um die Europäischen Gemeinschaften bzw. die Europäische Union begrifflich zu erfassen. Bundesstaatlichen Ansätzen setzte der Hamburger Europarechtler Hans Peter Ipsen die nüchtern-technokratische Beschreibung der Gemeinschaften als »Zweckverbände funktioneller Integration« entgegen. Die vorliegende begriffsgeschichtliche Studie spürt der Genese und der Rezeption der Ipsen’schen Begriffsprägung im In- und Ausland nach und erörtert die Aktualität des »Zweckverbands«-Modells im Kontext aktueller europawissenschaftlicher Finalitätsdebatten, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen »Polykrise«.
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Der "Zweckverband funktioneller Integration" nach Hans Peter Ipsen., Wolfgang Kahl
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2023
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Über die Rechtsnatur der Europäischen Union wird seit langem politisch und wissenschaftlich gestritten; bis heute besteht insoweit kein Konsens. Zahlreiche, sich teils diametral entgegenstehende Konzepte wurden entwickelt, um die Europäischen Gemeinschaften bzw. die Europäische Union begrifflich zu erfassen. Bundesstaatlichen Ansätzen setzte der Hamburger Europarechtler Hans Peter Ipsen die nüchtern-technokratische Beschreibung der Gemeinschaften als »Zweckverbände funktioneller Integration« entgegen. Die vorliegende begriffsgeschichtliche Studie spürt der Genese und der Rezeption der Ipsen’schen Begriffsprägung im In- und Ausland nach und erörtert die Aktualität des »Zweckverbands«-Modells im Kontext aktueller europawissenschaftlicher Finalitätsdebatten, insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen »Polykrise«.