Bookbot

Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln

Ein deutsch-französischer Rechtsvergleich

En savoir plus sur le livre

Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.

Achat du livre

Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln, Agne s. Reinhold

Langue
Année de publication
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(souple)
Nous vous informerons par e-mail dès que nous l’aurons retrouvé.

Modes de paiement

Personne n'a encore évalué .Évaluer

Titre
Kartellschadensersatz und inter-partes-Offenlegung von Beweismitteln
Sous-titre
Ein deutsch-französischer Rechtsvergleich
Langue
Allemand
Éditeur
Nomos
Publié
2023
Format
souple
Pages
334
ISBN10
3756004376
ISBN13
9783756004379
Séries
Description
Ohne effektive Ansprüche auf Offenlegung von Beweismitteln ist eine wirksame Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen kaum zu denken. Die Richtlinie 2014/104/EU soll unter anderem eine einheitliche Grundlage für die Offenlegung schaffen, schweigt aber zu praxisrelevanten Aspekten wie dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder den Kosten. Das Werk, verfasst im Rahmen eines deutsch-französischen Promotionsverfahrens, vergleicht die inter-partes-Offenlegungsansprüche in Deutschland und Frankreich. Betrachtet werden insbesondere die Praktikabilität der Regelungen, die Gleichwertigkeit des Schutzes und die Kläger- oder Beklagtenfreundlichkeit der Rechtsordnungen; konkrete Reformvorschläge werden unterbreitet.