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Das aktienrechtliche Mehrstimmenrecht - Geschichte, Corporate Governance und Perspektive (AHW 256)

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Das Stimmrecht ermöglicht es Aktionären, in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft durch Willenserklärungen an der Willensbildung teilzunehmen. Das Aktiengesetz geht davon aus, dass Stimmkraft und Kapitalbeteiligung der Aktionäre proportional zueinander stehen. Eine besondere Form ist das Mehrstimmrecht, das einem Aktionär erlaubt, über seine Kapitalbeteiligung hinausgehende Stimmkraft auszuüben. Laut § 12 Abs. 2 AktG, basierend auf dem Aktiengesetz von 1937, sind Mehrstimmrechte unzulässig. Diese Untersuchung analysiert die Aktualität dieses Verbots und ob es aufgehoben werden sollte, da Deutschland im internationalen Vergleich mit seinem pauschalen Verbot ins Hintertreffen gerät. Viele Länder haben vergleichbare Verbote bereits abgeschafft, und Mehrstimmrechtsaktien sind in der internationalen Corporate-Governance-Debatte umstritten. Der Reformdruck hat auch den deutschen Gesetzgeber erreicht, der im Juni 2022 angekündigt hat, den Rechtsrahmen für Mehrstimmrechte zu flexibilisieren. Die Arbeit beleuchtet die ökonomischen Grundlagen und historischen Wurzeln des Verbots und untersucht verschiedene Konzepte zur Verwendung von Mehrstimmrechtsaktien. Sie kommt zu dem Schluss, dass Mehrstimmrechte in Deutschland eine bedeutende Rolle bei der Eigenkapitalfinanzierung spielen könnten. Abschließend werden die direkten und indirekten, insbesondere europarechtlichen, Implikationen einer möglichen Wiedereinführung des Mehrstimmre

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Das aktienrechtliche Mehrstimmenrecht - Geschichte, Corporate Governance und Perspektive (AHW 256), Christoph Beckmann

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2023
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