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Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte

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Seit Goethes Kommentar zur Kanonade von Valmy ist die Metapher der „historischen Wendemarke“ in der Geschichtsschreibung etabliert, besonders in der Verfassungsgeschichte. Jede neue Verfassungsurkunde oder auch nur geringfügige Änderungen bestehender Verfassungen scheinen eine neue Ära einzuleiten, was zu einer Vielzahl von Wendemarken führt. Die Vereinigung für Verfassungsgeschichte untersuchte 1991, ob dies tatsächlich zutrifft. Dabei stand weniger die Lokalisierung von Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte im Vordergrund, sondern die Frage, ob scharfe Zäsuren dem Entstehungs- und Vergehensprozess von Herrschaftsordnungen gerecht werden. Die Referate beleuchten verschiedene historische Punkte, darunter die Verfestigung der mittelalterlichen Reichsverfassung, den Westfälischen Frieden, den Wandel des politischen Denkens im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert sowie den Übergang von monarchischen zu parlamentarischen Systemen. Die Referenten begegnen dem „Wendemarken-Denken“ skeptisch und argumentieren, dass eher allmähliche Wandlungsprozesse zu beobachten sind, die oft außerhalb des Verfassungsrechts beginnen und schließlich eine neue Verfassungsordnung erzwingen. Neue Verfassungen dokumentieren lediglich die Veränderungen der Verfassungswirklichkeit. Der Tagungsband liefert zahlreiche Belege und trägt zur allgemeinen Theorie der Verfassungsgeschichte bei, mit dem Ergebnis: „Historia non facit saltus“.

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Wendemarken in der deutschen Verfassungsgeschichte, Reinhard Mußgnug

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1993
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