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In Spanien und Portugal wird üblicherweise sofort die Justizgeschichte betrachtet, während theorieorientierte Grundlagenforschung zunächst mikrohistorische Untersuchungen priorisiert. Plausible Gesamthypothesen hängen stark von individuellen Erfahrungen mit gerichtlicher Konfliktlösung und spezifischem Detailwissen ab. Der thematische und methodische Rahmen ist entsprechend weit gefasst und reicht zeitlich vom frühmodernen Staat bis zum Franquismus sowie örtlich von Quito über die Iberische Halbinsel bis Macau. Diese Vielfalt ist notwendig, um der Bedeutung der ehemaligen spanischen und portugiesischen Imperien gerecht zu werden. Gängige Vorstellungen über heutige staatliche Justiz werden durch die Konfrontation mit Inquisitions- und anderen kirchlichen Tribunalen in Frage gestellt. Alteuropäische Universitätsgerichtsbarkeit bleibt nicht bloß eine Episode, sondern wird durch Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ergänzt, die praktische Rechtsfindung in den Fokus rückt. Beispiele wie die adlige Vorherrschaft im Ancien Régime und Kleinkriminalität in der Estremadura des späten 19. Jahrhunderts werden untersucht. Zudem werden die Arbeitstechniken des Gerichtspersonals, Karrieren, Disziplinierungsmaßnahmen und die Selbstorganisation der Richterschaft thematisiert. Die Justizhistorik erfasst auch dogmengeschichtliche Entwicklungen von Prozess- und Privatrecht und mündet letztlich in eine allgemeine historische Anthropologie.
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Fallstudien zur spanischen und portugiesischen Justiz, Michael Scholz
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- 1994
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