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Die confusio im klassischen römischen Recht

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Wenn Forderung und Schuld in einer Person zusammentreffen, erlischt die Verbindlichkeit, und wenn Eigentum und Belastung sich vereinen, erlischt das beschränkte dingliche Recht. Der Erlöschensgrund der Konfusion, ein römisches Erbe, findet auch im modernen Recht Anwendung. Bisher fehlte eine umfassende Darstellung der modernen Romanistik zu diesem Thema. Die vorliegende Arbeit nutzt moderne romanistische Methoden, um das gesamte Material des klassischen römischen Rechts geordnet aufzubereiten. Dabei werden sowohl dingliche als auch obligatorische Konfusionen eingehend untersucht. Die differenzierte Behandlung der Konfusion durch die römische Jurisprudenz wird aufgezeigt: Während die Wirkung der Konfusion nicht in Frage gestellt wird, erfolgt eine Korrektur, wenn sie zu unangemessenen Ergebnissen führt. Je nach Fallkonstellation werden unterschiedlichste Mittel eingesetzt. Dies verdeutlicht einen zunehmend selbstbewussten und freien Umgang der Jurisprudenz mit institutionellen Vorgaben im historischen Kontext. Zudem wird aufgezeigt, dass bestimmte Teilaspekte, wie die unechte Bürgschaftskonfusion, von der römischen Jurisprudenz nicht als Konfusion betrachtet wurden. Abschließend wird die dogmengeschichtliche Entwicklung der Konfusion im 19. Jahrhundert sowie die Entwicklung des Begriffs confusio nach den römischen Juristenschriften nachgezeichnet.

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Die confusio im klassischen römischen Recht, Peter Kieß

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1995
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