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Der strafrechtliche Schutz des menschlichen Leichnams

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Nach einer intensiv geführten Diskussion um ein Transplantationsgesetz in den 70er Jahren war es lange Zeit ruhig geworden um die Erörterung des Verhältnisses von Recht und menschlichem Leichnam. Anfang der 90er Jahre allerdings wurde die Öffentlichkeit durch unterschiedliche Pressemeldungen über als unmoralisch empfundene oder zumindest als ethisch problematisch eingestufte Handlungen am menschlichen Leichnam erschreckt. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die sog. Crash-Tests an Leichen, die unzulässige Entnahme von Organen und Leichenteilen zum anschließenden Verkauf an Pharmafirmen oder die künstliche Aufrechterhaltung der Schwangerschaft einer Toten («Erlanger Baby»). Die Arbeit untersucht den strafrechtlichen Schutz des menschlichen Leichnams in der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und der Republik Österreich. Geprüft wird die Anwendbarkeit sowohl geltender Strafschutznormen als auch gesetzlicher und übergesetzlicher Rechtfertigungsgründe mit Bezug auf Handlungen am menschlichen Leichnam. Dabei verdeutlicht die Diskussion von Einzelfragen die erarbeiteten Ergebnisse. Eine Möglichkeit zur Verbesserung besagten Strafschutzes wird aufgezeigt.

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Der strafrechtliche Schutz des menschlichen Leichnams, Martin H. Stellpflug

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1996
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