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Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg

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Wenn von NS-Justiz die Rede ist, fällt meist das Stichwort Volksgerichtshof. Als Synonym des Schreckens wird der Name Freisler genannt. Weniger bekannt ist die Rolle der Sondergerichte. Sie haben mit 11 000 Todesurteilen fast doppelt so viele Todesstrafen verhängt wie der Volksgerichtshof. Die Sondergerichte, ursprünglich zur Ahndung politischer Delikte eingerichtet, sollten, so Freisler, zu „Standgerichten der inneren Front“ werden. Eines dieser Sondergerichte war das Sondergericht Freiburg. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckte sich über den gesamten südbadischen Raum - von Offenburg nach Lörrach, über Villingen im Schwarzwald bis Konstanz am Bodensee. Geurteilt wurde bis zuletzt. Noch am 21. April 1945, dem Tag, an dem die französischen Truppen in Freiburg einrückten, wurde - im sicheren Ausweichquartier Radolfzell - zu Gericht gesessen und ein Todesurteil gegen eine Frau verhängt: Wegen der Unterschlagung einiger Kleidungsstücke des Volkssturms. Der Historiker Michael P. Hensle hat die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg unter dem Gesichtspunkt von Verfolgung und Widerstand untersucht. Die vorliegende Dokumentation vermittelt ein authentisches Bild der Urteilspraxis. Dabei wird anhand des erhaltenen Aktenmaterials auch die Legende widerlegt, vor Sondergerichten wären überwiegend Fälle von Schwerkriminalität verhandelt worden.

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Die Todesurteile des Sondergerichts Freiburg, Michael P. Hensle

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1996
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