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Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen

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In der vorliegenden Untersuchung widmet sich der Autor der bislang kaum behandelten Frage, inwieweit nichtwirtschaftliche Vereine Schäden übernehmen müssen, die auf Handlungen ihrer Mitglieder und Organe zurückzuführen sind. Dies ist besonders relevant, da viele Tätigkeiten in Idealvereinen ehrenamtlich erfolgen und eine unbeschränkte Haftung unbillig erscheinen kann. Nach einer kurzen Einführung werden die verschiedenen Rechtsgrundlagen für eine Geschäftsbesorgung im Verein systematisiert, wobei dargelegt wird, dass auf diese jeweils Auftragsrecht Anwendung finden kann. Eisele untersucht, ob zugunsten des ehrenamtlichen Geschäftsbesorgers eine Haftungsbeschränkung anzunehmen ist. Er widerspricht der Ansicht des BGH, der die arbeitsrechtlichen Haftungserleichterungen für Vereinsmitglieder - jedoch nicht für Vereinsorgane - anwendet. Der Autor argumentiert, dass die Haftung der Vereinsmitglieder in einer Rechtsanalogie zu bestimmten BGB-Paragrafen in der Regel auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein sollte, während der Vorstand nur außerhalb seiner organtypischen Aufgaben eine Haftungsmilderung beanspruchen kann. Zudem werden weitere Aspekte wie die Haftung bei Weisungen der Mitgliederversammlung, Haftungsvereinbarungen und die Berücksichtigung von Pflichtversicherungen erörtert.

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Haftungsfreistellung von Vereinsmitgliedern und Vereinsorganen in nichtwirtschaftlichen Vereinen, Jörg Eisele

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1998
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