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Religionsunterricht in Brandenburg

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Das Land Brandenburg hat als einziges Bundesland in Deutschland den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen abgeschafft und durch einen bekenntnislosen Pflichtunterricht in „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) ersetzt, der von Lehrern ohne religiöse Bindung erteilt wird. Diese Regelung eliminiert den Religionsunterricht gemäß dem Bekenntnis der Schüler und Eltern und ersetzt die traditionelle Kooperation zwischen Staat und Kirchen durch eine strikte Trennung. Die Vorgaben haben ihre Wurzeln im Recht der sowjetischen Besatzungszone und der DDR und werfen zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen auf, die auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten. Insbesondere ist zu klären, wie der Staat seinen Erziehungsauftrag in religiös qualifizierten Bereichen erfüllen kann und welche Konsequenzen sich aus dem Zusammenhang von Religionsfreiheit und Religionsunterricht ergeben. Zudem stellt sich die Frage, inwieweit die Kulturkompetenz der Länder durch die Bundesverfassung beschränkt ist und ob die „Bremer Klausel“ auch für östliche Bundesländer gilt. Es bleibt zu untersuchen, ob LER als Pflichtunterricht in den Schutzbereich der Religionsfreiheit eingreift und unter welchen Bedingungen eine Befreiung von LER möglich ist. Auch die Bedeutung von Trennung, Neutralität, Säkularität und Pluralismus im schulischen Kontext ist von zentraler Bedeutung.

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Religionsunterricht in Brandenburg, Martin Heckel

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1998
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