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"Konfliktverteidigung" und Inquisitionsmaxime

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Die Grenzen zwischen dem notwendigen Einsatz des Strafverteidigers für seinen Mandanten und der »Prozeßordnungswidrigkeit« seines Verhaltens bis hin zur Strafbarkeit als Strafvereitelung (§ 258 StGB) sind unbestimmt. Gleichzeitig gewinnt die Auffassung, »Konfliktverteidigung« und Rechtsmißbrauch durch Verteidiger gefährde den Prozeß, in der rechtspolitischen Diskussion an Boden. Die Unsicherheit in der rechtlichen Bewertung des Verteidigerhandelns ist dabei vor allem mit einem Rezeptionsdefizit der normativen Vorgaben des Grundgesetzes zu erklären. Im Gegensatz hierzu entwickelt der Verfasser Grund und Grenzen der Strafverteidigung aus der Verfahrensstruktur, nicht aus der Abhängigkeit der Tätigkeit des Verteidigers von den Verfahrenszielen. Die Arbeit leistet damit einen Beitrag zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion und ist nicht nur für die Wissenschaft, sondern gerade auch für die professionell am Strafverfahren Beteiligten von Nutzen.

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"Konfliktverteidigung" und Inquisitionsmaxime, Matthias Jahn

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1998
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