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Die Struktur der Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts

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Die Grundfreiheiten sind zentrale subjektiv-öffentliche Rechte des Gemeinschaftsrechts, die die Territorialität des Rechts überwinden und transnationale, justiziable Individualrechte gewähren. Sie ermöglichen den Zugang zu nationalen Teilmärkten, trotz der Souveränität der Mitgliedstaaten. Diese Funktion führt zu einem komplexen Kräftefeld, in dem Zielkonflikte zwischen der gewährten Freiheit und dem Bedarf an regulatorischer Gestaltung des Wirtschaftsprozesses bestehen. Zudem müssen kompetentielle Spannungen auf der Tatbestandsebene berücksichtigt werden. Die Grundfreiheiten schränken die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten in Bereichen ein, die ihnen im Verhältnis zur Gemeinschaft zugeordnet sind. Jede Anpassung des Prüfungsmaßstabes beeinflusst die horizontale und vertikale Gewaltenbalance. Die Untersuchung schlägt vor, die wenig konturierte und widersprüchliche Cassis de Dijon-Rechtsprechung des EuGH aufzugeben und die Grundfreiheiten auf ihre ursprüngliche Funktion als materielle Diskriminierungsverbote zurückzuführen. Dies betont ihre transnationale Schutzfunktion, verhindert unkontrollierbare Einschränkungen der Mitgliedstaaten und klärt, dass die Grundfreiheiten keine allgemeinen subjektiv-rechtlichen Deregulierungsansprüche darstellen, die den politischen Willen zur Rechtsangleichung ersetzen.

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Die Struktur der Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts, Thorsten Kingreen

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1999
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