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Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages

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Juliana Mörsdorf-Schulte untersucht die US-amerikanische common law doctrine der punitive damages und beleuchtet, warum dieses umstrittene Rechtsinstitut trotz internationaler Kritik Bestand hat. Der Schlüssel zum Verständnis liegt in der historischen Entwicklung und der Ermessensfreiheit der Jury im anglo-amerikanischen Schadensersatzverfahren, die durch die US-Verfassung garantiert wird. Dabei wird deutlich, dass der Kläger keinen Rechtsanspruch auf punitive damages hat und deren Verhängung ausschließlich der Jury obliegt, nicht dem Richter. Reformmaßnahmen der letzten Jahrzehnte konzentrieren sich auf das Verfahrensrecht. Punitive damages treten nur auf, wenn die Rechtsordnung in speziellen Einzelfällen nicht angemessen reagieren kann, was zu vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten führt, die anhand bedeutender Gerichtsentscheidungen veranschaulicht werden. Zudem wird die internationale Problematik betrachtet, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von punitive damages in Deutschland. Es zeigt sich, dass eine zivilrechtliche Qualifikation von punitive damages nicht möglich ist und diese stets eine erhebliche Verletzung des deutschen ordre public darstellen. Daher können amerikanische Urteile, die punitive damages enthalten, in Deutschland nicht anerkannt oder vollstreckt werden, und deutsche Richter können bei Verweisung auf US-Recht keine punitive damages verhängen. Die Haager Übereinkommen bieten keine Grundlage für die R

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Funktion und Dogmatik US-amerikanischer punitive damages, Juliana Mörsdorf-Schulte

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1999
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