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Sachkundige Bürger und Einwohner in gemeindlichen Ausschüssen

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Der Autor untersucht die Rolle sachkundiger Bürger und Einwohner nicht nur in einem Bundesland, sondern für alle Flächenländer in Deutschland, da diese Partizipationsform in den Gemeindeordnungen grundlegende Gemeinsamkeiten aufweist. Nach einer grundlegenden Einführung wird die Entwicklungsgeschichte der entsprechenden Vorschriften dargestellt, gefolgt von der Analyse ihrer Bedeutung in der kommunalen Praxis. Ein zentraler Aspekt sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben für sachkundige Bürger und Einwohner. Ihre Tätigkeit in Ausschüssen stellt keine Ausübung von Staatsgewalt dar und erfordert daher keine demokratische Legitimation gemäß Art. 20 Abs. 2 GG. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG schließt die Einbeziehung sachkundiger Bürger in kommunale Ausschüsse nicht aus; das Repräsentationsprinzip ist hier weit auszulegen. Es sind keine verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Zusammensetzung der Ausschüsse erforderlich. Ausländer können als externe Ausschussmitglieder zugelassen werden. Im kommunalverfassungsrechtlichen Kontext stehen der Erwerb und Verlust der Ausschussmitgliedschaft, Rechte und Pflichten sowie der Rechtsschutz im Vordergrund. Zudem werden verschiedene landesgesetzliche Regelungen zu Inkompatibilitätsbestimmungen und kommunalen Vertretungsverboten als verfassungswidrig eingestuft.

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Sachkundige Bürger und Einwohner in gemeindlichen Ausschüssen, Jörg Wacker

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