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Die Rechtsbindung der Arbeitnehmer an Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VII

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Aufgrund der Zersplitterung des Arbeitsschutzrechts in zahlreiche Vorschriften, einschließlich des Unfallverhütungsrechts der Berufsgenossenschaften, ist dieses Rechtsgebiet weniger klar strukturiert als andere Bereiche des Arbeitsrechts. Unklar bleibt, wie die Rechtsbindung der Arbeitnehmer an Unfallverhütungsvorschriften dogmatisch erklärt werden kann. Obwohl Arbeitnehmer keine Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind, wird allgemein angenommen, dass sie an diese Vorschriften gebunden sind, ohne dass dies näher begründet wird. Der Autor erarbeitet eine rechtsdogmatische Erklärung unter Berücksichtigung des gesamten Kontextes des Unfallverhütungsrechts. Zunächst bietet Jörg Vogel einen historischen Überblick und eine Einteilung des Arbeitsschutzrechts. Anschließend systematisiert er die Unfallverhütungsvorschriften und erörtert die Folgen von Verstößen. Besonders intensiv betrachtet er die Rechtsnatur dieser Vorschriften, die er dem Satzungsrecht zuordnet. Diese Bindung ist jedoch nur legitim, wenn die Versicherten paritätisch an der Erstellung der Satzungen mitwirken können, was demokratische Wahlen erfordert. In diesem Kontext thematisiert Vogel die Problematik der Friedenswahlen, die seiner Ansicht nach verfassungswidrig sind. Dadurch wird deutlich, dass ein erheblicher Teil der Unfallverhütungsvorschriften unwirksam ist, da die Vertreterversammlungen oft durch Friedenswahlen bestimmt wurden.

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Die Rechtsbindung der Arbeitnehmer an Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VII, Jörg Vogel

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2000
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