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Gewerkschaftliche Mächtigkeit als Determinante korporatistischer Tarifsysteme

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Mit der Etablierung des »Bündnisses für Arbeit« erlebt das korporatistische Politikmodell im wiedervereinigten Deutschland eine viel beachtete Renaissance. Seiner Zielvorstellung eingedenk, durch die Bündelung der maßgebenden gesellschaftlichen Kräfte dem Gemeinwohl Vorrang gegenüber Partikularinteressen einzuräumen, geht der Autor der vorliegenden Arbeit der Frage nach, welche Anforderungen die Rechtsordnung an die Akteure auf der Arbeitnehmerseite, die Gewerkschaften, stellt. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum umstrittenen Topos der »Sozialen Mächtigkeit«, beschreibt der Autor in der interdisziplinär angelegten Untersuchung, die sowohl methodologische als auch soziologische und makroökonomische Aspekte behandelt, im Wege der Rechtsvergleichung Tarifmodelle, die, auf abweichenden Prämissen beruhend, um tragfähige Antworten auf die drängenden sozialen und wirtschaftlichen Forderungen einer global operierenden Wirtschaftsordnung ringen. Aus der Abgrenzung des konsensorientierten österreichischen Ansatzes von der pluralistischen britischen Verbändeordnung läßt sich eine Fülle von Anschauungsmaterial für die Frage gewinnen, auf welchen Wegen unsere europäischen Nachbarn den Umbau ihrer Arbeits- und Sozialordnung vollziehen, deren Zielvorstellung sich an größerer Flexibilisierung und zunehmender Deregulierung orientiert.

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Gewerkschaftliche Mächtigkeit als Determinante korporatistischer Tarifsysteme, Jens Suckow

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2000
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