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Der Einfluss des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung

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Durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts sind im Städtebaurecht neue Entwicklungen zu verzeichnen. Bei der umfassenden Novellierung des BauGB zum 1.1.1998 wurden relevante Richtlinien in den neuen § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB integriert, was die Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB beeinflusst. Der Autor untersucht die Auswirkungen dieser Richtlinien auf die kommunale Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot. Es wird festgestellt, dass der § 1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB die Rechtslage der UVP-Richtlinie konsolidiert und auf aktuelle Entwicklungen im Planungsrecht hingewiesen. Die UVP wird voraussichtlich an Bedeutung gewinnen. Schladebach analysiert, wie das Verhältnis von UVP und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB geregelt ist. Die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie haben weitreichendere Rechtsfolgen, da sie ein grundsätzliches Planungsverbot auslösen können, wenn naturschutzrechtliche Ziele erheblich beeinträchtigt werden. Dieses Verbot kann nur durch Ausnahmen überwunden werden, was die bauplanungsrechtliche Abwägung modifiziert. Der rechtliche Zusammenhang zwischen europäischem Naturschutzrecht und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf wird ebenfalls untersucht. Abschließend wird geprüft, ob § 1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB geeignet ist, Vollzugsdefizite im Bauplanungsrecht abzubauen, und es wird festgestellt, dass Gemeinden praktischen Nutzen aus dieser Vorschrift ziehen können.

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Der Einfluss des europäischen Umweltrechts auf die kommunale Bauleitplanung, Marcus Schladebach

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2000
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