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Die weitere Integration Europas wirft die Frage nach der Perspektive eines europäischen Regionalismus auf. Auf der Grundlage der Rechtskreistheorie der vergleichenden Rechtswissenschaft werden regionale Erscheinungsformen in Europa analysiert und vergleichend bewertet. Dabei zeigt sich, dass das regionale Erscheinungsbild in Europa erheblich differiert. Unterschiedliche regionale Formen in den Mitgliedstaaten werden vom Gemeinschaftsrecht respektiert und gefordert, wodurch die Harmonisierung zukünftiger regionalpolitischer Entwicklungen nicht in der Verantwortung des Gemeinschaftsrechts liegt. Die Weiterentwicklung des europäischen Regionalismus hängt von der Einbindung der Regionen in europäische Entscheidungsprozesse ab. Es wird festgestellt, dass institutionalisierte Beteiligungsoptionen im innerstaatlichen und europäischen Rahmen oft nur kollektive regionale Interessen vertreten können. Individuelle Forderungen können die Regionen nur über direkte Kooperationsbeziehungen zur Gemeinschaft (z. B. Beihilferecht, Rahmenverordnung) durchsetzen. Dennoch werden regional wirkungsvollere Beteiligungsverfahren auch in Zukunft nicht die Entwicklung des europäischen Regionalismus vorantreiben. Die Stärke der Regionen wird weiterhin durch das Verhältnis zum Zentralstaat bestimmt, wie aktuelle Regionalisierungstendenzen in Belgien und Großbritannien belegen.
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Der Regionalismus zwischen innerstaatlicher Entwicklung und europäischer Beteiligung, Tobias Heinemann
- Langue
- Année de publication
- 2001
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