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Das deutsche Umweltrecht ist stark von untergesetzlichen Normen und privaten Regelwerken geprägt, was zu einer verwirrenden Vielzahl von Vorschriften führt. Die wesentlichen Präzisierungen von Umweltstandards sind oft nicht im parlamentarischen Gesetz festgelegt, da diese allgemein und abstrakt formuliert sind. Die TA-Lärm von 1998 konkretisiert das Bundes-Immissionsschutzgesetz und bietet Bewertungsmaßstäbe in Form von Immissionswerten für die Genehmigungspraxis. Sie ersetzt die veraltete TA-Lärm von 1968, die auf überholten Erkenntnissen basierte. Der Autor untersucht den Rechtscharakter und die Bindungswirkung der TA-Lärm 1998, die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift eine normähnliche Bindungswirkung hat, jedoch gewissen Schranken unterliegt. Der Hauptteil behandelt die rechtlichen Einzelprobleme der TA-Lärm 1998 und deren Auswirkungen auf die Praxis. Besonders beleuchtet werden der Anwendungsbereich, die Immissionsrichtwerte, die Immissionsbewertung für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sowie der neu eingeführte Akzeptorbezug. Der Verfasser stellt fest, dass die TA-Lärm 1998 nur teilweise gesetzeskonform ist und in der Praxis oft nicht vollzogen werden kann. Er gibt konkrete Verbesserungsvorschläge an den Vorschriftengeber und bietet Anwendungshilfen für die gesetzeskonforme Umsetzung der TA-Lärm 1998.
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Die TA-Lärm als Rechtsproblem, Christopher Muller
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- 2001
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