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Bereicherungsrecht und Dogmatik

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Der Autor beleuchtet das Phänomen einer unüberschaubar gewordenen bereicherungsrechtlichen Dogmatik, die zunehmend als Hindernis für Ausbildung und Praxis thematisiert wird. Patrick Gödicke verfolgt keine materielle Neukonzeption, sondern versteht seine Arbeit als Beitrag zur methodischen Konsolidierung des Bereicherungsrechts. In der Literatur wird vor allem die Überlegenheit fallorientierter oder systemorientierter Rechtsfindung diskutiert, wobei unklar bleibt, über wessen Arbeitstechniken - die des Rechtsanwalts oder die des Dogmatikers - gesprochen wird. Der Verfasser thematisiert den Wirkungsbereich der Dogmatik, die eine rationale Rechtsanwendung gewährleisten soll, wobei negativ die Kontrollierbarkeit und positiv die Entlastung der Rechtsanwendung gemeint sind. Die Dogmatik ordnet den Rechtsstoff zur Kontrollierbarkeit und entwickelt Auslegungsvorschläge zur Entlastung. Der Verfasser betrachtet das heutige bereicherungsrechtliche Anspruchssystem, das mit der Nichtleistungskondiktion und einer offenen Typologie von Kondiktionen zweifelhafte Ordnungskategorien kombiniert, anstatt die prägende Dichotomie von Schuldverhältnis und Eigentum fortzuführen. Problematisch ist auch die Empfehlung, sich auf Grundstrukturen zu konzentrieren oder vom Systemdenken abzuwenden. Sinnvoll erscheint es, bewährte Hilfsnormen beizubehalten und korrigierende Wertungsgesichtspunkte weiterzuentwickeln.

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Bereicherungsrecht und Dogmatik, Patrick Gödicke

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2002
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