Plus d’un million de livres, à portée de main !
Bookbot

Parlamentarische Selbstentmachtung als faktische Wahlrechtsbeeinträchtigung

En savoir plus sur le livre

In seinem Maastricht-Urteil vom 12.10.1993 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Art. 38 Abs. 1 GG im Anwendungsbereich des Art. 23 GG die durch Wahlen bewirkte Legitimation nicht so entleeren darf, dass das demokratische Prinzip verletzt wird. Diese Auslegung wurde in späteren Entscheidungen bestätigt, jedoch ohne umfassende Begründung. Martin Soppe argumentiert, dass eine materielle Aufladung des wahlrechtlichen Schutzbereichs dogmatisch nicht überzeugend ist. Stattdessen sollte der Fokus auf der Eingriffsseite liegen. Er zeigt, dass die Ausweitung des klassischen Eingriffsbegriffs durch Rechtsprechung und Literatur auch auf die Delegation von Kompetenzen durch den Bundestag anwendbar ist, was als Beeinträchtigung des Wahlrechts aus Art. 38 Abs. 1 GG verstanden werden kann. Gegen diesen Ansatz sprechen die in der Literatur geäußerten Bedenken nicht, da keine Popularklage eröffnet wird und der Bundestag keine zusätzlichen Einschränkungen auferlegt bekommt. Die entwickelte Konzeption lässt sich auch auf Situationen übertragen, in denen der Bundestag Kompetenzen an EG-Organe oder völkerrechtliche Institutionen delegiert. Rechtsvergleichende Untersuchungen stützen teilweise die Ergebnisse zur grundgesetzlichen Rechtslage und zeigen unterschiedliche Verfassungsstrukturen auf. Überlegungen zur Reichweite des „subjektiven Rechts auf Demokratie“ und seiner prozessualen Durchsetzung runden die Arbeit ab.

Achat du livre

Parlamentarische Selbstentmachtung als faktische Wahlrechtsbeeinträchtigung, Martin Soppe

Langue
Année de publication
2002
Nous vous informerons par e-mail dès que nous l’aurons retrouvé.

Modes de paiement

Personne n'a encore évalué .Évaluer