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Die individuelle Informationsfreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist in vielen europäischen Staaten, den USA und im angloamerikanischen Rechtskreis sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht weit verbreitet. Der allgemeine Grundsatz der Informationszugangsfreiheit manifestiert sich im Anspruch auf Informationszugang, der nicht von materiellrechtlichen Voraussetzungen wie einem „berechtigten Interesse“ abhängt. Während die Informationszugangsfreiheit als Grundsatz gilt, wird dem Schutz öffentlicher Interessen und privaten Belangen durch Ausnahmebestimmungen Rechnung getragen. In Deutschland dominiert jedoch das Prinzip der Geheimhaltung von Verwaltungsinformationen, wobei die begrenzte Aktenöffentlichkeit als Grundsatz gilt. Nur im Umweltinformationsrecht hat Deutschland Anschluss an die internationale Entwicklung zur Informationszugangsfreiheit gefunden. In anderen Rechtsbereichen sind nur punktuelle Durchbrechungen der Geheimhaltung zu beobachten. Jüngste Entwicklungen deuten jedoch auf ein Umdenken hin, da erkannt wird, dass die Informationsgesellschaft ohne Transparenz nicht überzeugend entwickelt werden kann. Auf Landesebene wurden vereinzelt Informationsfreiheitsgesetze eingeführt, während der Entwurf eines allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2000 noch nicht Gesetz wurde. Der Professorenentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz zielt darauf ab, den Entwicklungsrückstand der deutschen Rechtsordnung b
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Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE), Friedrich Schoch
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- Année de publication
- 2002
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