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Der Unternehmergesellschafter als personaler Kern der rechtsfähigen Gesellschaft

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Eine Studie zur Relativität der rechtlichen Verselbständigung von Gesellschaften Rechtsfähige Gesellschaften werden im Rechtsverkehr gegenüber ihren Gesellschaftern als eigene Rechtsgebilde verselbständigt und natürlichen Personen gleichgestellt. Andererseits handelt es sich bei ihnen um Rechtsgebilde, die in ihrer Willensbildung, ihrem Verhalten und in vermögensmäßiger Hinsicht ganz oder teilweise von den hinter ihnen stehenden natürlichen Personen abhängig sind. Damit stellt sich bei der Rechtsanwendung auf rechtsfähige Gesellschaften und ihre Gesellschafter die Frage, ob und wie die Zurechnung eines bestimmten, in der Person eines Gesellschafters oder der Gesellschaft gegebenen Umstands (z. B. menschliche Eigenschaft, rechtlicher Status, Haftung) zur Gesellschaft und umgekehrt möglich ist bzw. ob die Gesellschaft mit einem einzelnen Gesellschafter ausnahmsweise als rechtliche Einheit betrachtet werden kann. Peter Jung entwickelt für diese Rechtsanwendungsprobleme ein einerseits gesellschaftsformübergreifendes und andererseits nach dem Zweck und Kontext der jeweils anzuwendenden Rechtsregel differenzierendes Lösungsmodell. Er zeigt, daß es für die etwaige Statusvermittlung, Gesellschafterhaftung, Zurechnung oder Identifikation entscheidend auf die unternehmerische Beteiligung und Mitwirkung des in den Blick genommenen Gesellschafters am Gesellschaftsunternehmen ankommt.

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Der Unternehmergesellschafter als personaler Kern der rechtsfähigen Gesellschaft, Klaus-Peter Jung

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2002
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